Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten
Betrachten wir Ihre Situation nüchtern:
Sie sind wegen des Besitzes illegaler Drogen polizeilich
aufgefallen, nach derzeitigem Kenntnisstand zum
ersten Mal. Erwerb und Besitz auch geringer Mengen
von Betäubungsmitteln sind strafbar. Deshalb muss
Ihr Fall der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, die
ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten wird.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet über
alles Weitere: Ob das Verfahren gegen Sie eingestellt
werden kann oder ob Sie sich unter Umständen
gerichtlich verantworten müssen. Wie letztlich
entschieden wird – das hängt erfahrungsgemäß von
mehreren Faktoren ab.
Manche unterschätzen die Problematik; denn da sind
ja nicht nur die Schwierigkeiten mit Polizei und Justiz.
Mit dem Konsum von Drogen sind Risiken verbunden:
z. B. für die körperliche Gesundheit, die psychische
Stabilität oder das eigene Umfeld.
Wer sich nicht gründlich informiert, handelt leichtfertig
und riskiert damit eine Verschärfung seiner
Situation.
“Es liegt an Ihnen selbst, sich gegen eine
solche Entwicklung zu schützen:
Ernsthafte Informationen sind
– spätestens jetzt – angesagt.”
An dieser Stelle macht FreD ein Angebot;
FreD bietet die freiwillige Teilnahme an einem Informations-
und Beratungskurs. Dort erhalten Sie Antworten
auf Ihre Fragen. Unter anderem informieren
ExpertInnen über:
• Rechtliche Belange
• Suchtstoffe und ihre Wirkungen
• Gesundheitliche und soziale Aspekte
• Beratungs- und Hilfesysteme
Wichtige
Informationen:
• Der Kurs ist für Sie kostenfrei.
• Er umfasst 8 Stunden und wird in Ihrer Freizeit
abgehalten.
• Der Kurs wird von der Jugend- und Drogenberatungstelle
durchgeführt.
• Die Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht.
• Nach Beendigung des Kurses wird Ihnen auf
Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
• Die Teilnahme an einem solchen Kurs kann belegen,
dass Sie sich ernsthaft mit ihrem Drogenkonsum auseinander gesetzt
haben.